1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Vevero Consulting GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden, im Folgenden „Anbieter", und ihren Kunden über die nachstehend beschriebenen Leistungen im Bereich der KI-gestützten Kundenkommunikation für Betriebe des SHK-Handwerks (Sanitär, Heizung, Klima).
Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsmodule
Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption, Einrichtung und Betreuung KI-gestützter Kommunikationsprozesse. Die konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Auftrag. Es handelt sich grundsätzlich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
2.1 KI-Telefonassistent
Der Anbieter konzipiert, konfiguriert und installiert einen KI-gestützten Sprachassistenten zur automatisierten Annahme und Vorqualifizierung eingehender Telefonate. Der Sprachassistent wird grundsätzlich vor Ort beim Kunden installiert (On-Premises); die Sprachverarbeitung (LLM) erfolgt lokal auf der Infrastruktur des Kunden. Die Anrufzustellung erfolgt über den eigenen SIP-Trunk des Kunden. Für die Sprachausgabe wird der Dienst ElevenLabs eingesetzt; für die Echtzeit-Sprachübertragung wird LiveKit verwendet.
2.2 E-Mail-Automatisierung
Der Anbieter richtet eine automatisierte Verarbeitung eingehender E-Mails ein. Die Anbindung erfolgt über das bestehende E-Mail-Postfach des Kunden via IMAP/SMTP. Eingehende Nachrichten werden kategorisiert, beantwortet oder zur Bearbeitung durch den Kunden strukturiert vorbereitet. Eine Umstellung des bestehenden E-Mail-Anbieters ist nicht erforderlich.
2.3 Telefonservice
Soweit gesondert vereinbart, übernimmt der Anbieter im Rahmen des Telefonservice die organisatorische Vorsortierung und Aufbereitung eingehender Anrufe sowie die strukturierte Weitergabe relevanter Vorgänge an den Kunden.
2.4 KI-Schnell-Check und Demo-Call
Der über die Website angebotene KI-Schnell-Check sowie der 15-minütige Demo-Call sind kostenfrei und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis entsteht hierdurch nicht. Die im Rahmen des KI-Schnell-Checks erstellte Auswertung stellt eine erste Einschätzung dar und ersetzt keine individuelle Beratung.
3. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch das schriftliche oder textförmliche Angebot des Anbieters und die entsprechende Annahme durch den Kunden in Textform zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das individuelle Angebot in Verbindung mit diesen AGB; bei Widersprüchen geht das individuelle Angebot vor.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen setzt eine angemessene Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung:
- Bereitstellung der für den Betrieb des KI-Telefonassistenten erforderlichen Anschluss- und SIP-Trunk-Daten sowie die ggf. erforderliche Rufnummernumleitung;
- Bereitstellung geeigneter Hardware bzw. Server zur On-Premises-Installation gemäß den vom Anbieter mitgeteilten Mindestanforderungen;
- Bereitstellung der notwendigen Zugangsdaten zum E-Mail-Postfach (IMAP/SMTP) bzw. zu sonstigen anzubindenden Systemen;
- Bereitstellung aller fachlichen Inhalte (z. B. Leistungsangebot, Preise, FAQ, Eskalationswege, Notfallregelungen) zur Konfiguration des Assistenten;
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners im Betrieb des Kunden;
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Ziffer 9, soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.
Verzögerungen, die auf eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters und verschieben vereinbarte Zeitpläne entsprechend.
5. Einrichtung (Setup) und Betriebsphase
Die Einrichtung umfasst die Konzeption, Konfiguration, Installation der Software vor Ort beim Kunden sowie eine Inbetriebnahme- und Testphase. Sobald der Assistent produktiv eingesetzt wird, beginnt die laufende Betreuung. Der Anbieter ist berechtigt, die Konfiguration und Software im Rahmen der vereinbarten Leistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und über sichere Fernzugänge zu warten.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit für die laufende Betreuung beträgt grundsätzlich 6 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform (E-Mail oder Brief) gekündigt wird. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht auch bei tatsächlicher Nichtinanspruchnahme der Leistungen während der laufenden Vertragsperiode.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Einrichtungspauschale (Setup) sowie einer monatlichen Servicepauschale für den laufenden Betrieb zusammen und ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Einrichtungspauschale wird mit Vertragsschluss fällig und ist vor Beginn der Setup-Phase zu zahlen.
- Die erste Monatspauschale ist vor Beginn der produktiven Bereitstellung zu zahlen.
- Die folgenden monatlichen Gebühren werden jeweils zum 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern die erste Rate vor dem 15. des Rechnungsmonats gezahlt wurde. Erfolgte die erste Rate nach dem 15., werden die Folgeraten jeweils zum 15. fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Schadensersatz zu verlangen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich rückständiger Beträge auszusetzen.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Drittdienste
Der Anbieter stellt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt zur Verfügung. Eine 100%-ige Verfügbarkeit wird ausdrücklich nicht geschuldet. Geplante Wartungen werden, soweit möglich, in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
Bestimmte Teilfunktionen (insbesondere die Sprachausgabe des KI-Telefonassistenten über ElevenLabs sowie die Sprachübertragung über LiveKit) sind von der Verfügbarkeit von Drittanbieterdiensten abhängig. Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen dieser Drittanbieterdienste hat der Anbieter nicht zu vertreten, soweit er sie selbst nicht durch eine Pflichtverletzung verursacht hat. Gleiches gilt für die Telefonie-Infrastruktur des Kunden (SIP-Trunk) sowie das vom Kunden bereitgestellte Netzwerk und die Hardware.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Inhalte von Telefonaten, Transkripte und E-Mails), schließen die Parteien vor Aufnahme der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Eingesetzte Subunternehmer (insbesondere ElevenLabs und LiveKit, soweit dort eine Verarbeitung stattfindet) werden im AVV namentlich aufgeführt. Die KI-Verarbeitung (LLM) erfolgt grundsätzlich lokal auf der Infrastruktur des Kunden vor Ort.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
10. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Software, Konfigurationen und Sprachmodelle im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs ein. Eine Weitergabe an Dritte, das Reverse-Engineering oder die Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks sind nicht gestattet.
Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Der Anbieter ist berechtigt, beigestellte Komponenten zu deinstallieren oder unbrauchbar zu machen, soweit dies zur Durchsetzung der Nutzungsrechte erforderlich ist.
11. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen, Daten und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht oder zugänglich gemacht werden, insbesondere betreffend Kundenstrukturen, Geschäftsprozesse, Preise und technische Details der eingesetzten Systeme. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus fort.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag des in den 6 Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis geleisteten Netto-Honorars des betroffenen Vertrages.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die aus der inhaltlichen Auseinandersetzung des KI-Telefonassistenten mit Anrufern entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; der Kunde stellt sicher, dass für sicherheits- oder gesundheitsrelevante Anliegen (z. B. Gasgeruch, Notfälle) klare Eskalationswege außerhalb des Assistenten existieren.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13. Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten infolge höherer Gewalt oder sonstiger, vom Anbieter nicht zu vertretender Ereignisse (insbesondere Ausfall von Vorleistungsanbietern wie Telefonie, Internetanbietern, Cloud- oder KI-Diensten Dritter, Stromausfall, Cyberangriffe). Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
14. Widerrufsrecht
Der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht. Sollte im Einzelfall ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt werden, wird dies ausdrücklich im individuellen Vertrag geregelt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters in Wiesbaden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026